Aufruf zur Interessenbekundung
An die Eigentümerinnen und Eigentümer von leerstehendem Wohnraum in Waldershof
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der aktuellen Diskussion um die Unterbringung von Asylbewerbern in einer zentralen Gemeinschaftsunterkunft in Waldershof ist die Stadt Waldershof um eine dezentrale Lösung bemüht.
Daher möchten wir bei den Eigentümern von derzeit leerstehenden Gebäuden und Wohnungen anfragen, ob sie bereit wären, Asylbewerber aufzunehmen.
Wir bitten Sie daher, uns bis 22. Februar 2016 mitzuteilen, ob eine Aufnahme in Ihrem leerstehenden Wohnraum in Frage käme. (Ansprechpartnerin im Rathaus: Frau Angela Schindler, Tel. 09231/979921)
Die Ihnen zustehende Entschädigung für Ihre Betreuungs- bzw. Verwaltertätigkeit sowie die derzeit geltenden Rahmenbedingungen können Sie den beigefügten Anlagen entnehmen.
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Friederike Sonnemann, Erste Bürgermeisterin
Anlage 1
Rahmenbedingungen für einen Mietvertrag mit dem Landratsamt Tirschenreuth zur Flüchtlingsunterbringung:
- Kaltmiete 6,25 € pro m2 pro Monat
- Nebenkostenvorauszahlung: 5 € pro m2 pro Monat
- Hausverwalterpauschale: 37,50 € pro Person pro Monat
- Möblierungszuschlag (individuell zu berechnen)
Grundvoraussetzung ist eine Zentralheizung. Außerdem muss die Wohnung bereits möbliert sein. Wichtig ist, dass im Mietvertrag mit dem Landratsamt ein Haftungsausschluss seitens des Landratsamtes vereinbart wird.
Anlage 2
Hausverwaltertätigkeiten
Einrichtung der Unterkunft
- Aufstellen von Betten, Schränken, Tischen, Stühlen
- Verteilen von Bettwäsche, Kopfkissen (wird vom Mieter gestellt), Haushaltsgegenständen (Töpfe, Teller, Tassen, Besteck, wird vom Mieter gestellt) und Verbrauchsgütern des Haushalts (Reinigungs- und Spülmittel)
Zuweisung von Zimmern, Ausgabe von Schlüsseln
Kontrolle von Herden, Kühlschränken, Waschmaschinen, Trocknern, Haustechnik, Entfernung defekter Elektrogeräte
Überwachung der
- ordnungsgemäßen Müllentsorgung,
- Räum- und Streudienste
- der Hausordnung
Ansprechpartner und Berater der Bewohner
Schlichtung von Streitigkeiten unter den Bewohnern
Kommunikation mit Sozialamt, Ausländerbehörde, Sozialbetreuung, ehrenamtlichen Helfern, Stadtverwaltung, Nachbarn, Vermieter