Die Hausbesitzer sind verpflichtet, den Wassermesser und die Hauswasserleitung vor Beschädigung und Frost zu schützen. Es sind deshalb im Winter die Leitungen und Wassermesser mit Isoliermitteln einzubauen. In Kellerräumen, in denen sich Leitungen und Wassermesser befinden, sind Fenster und Türen geschlossen zu halten, um Beschädigungen zu vermeiden. Den Hausanschluss-Schieber hat der Hausbesitzer stets schneefrei zu halten, damit gegebenenfalls eine Absperrung jederzeit erfolgen kann.
Für Schäden, die am Wassermesser durch mangelnde Sorgfalt entstehen, hat der Anschlussnehmer aufzukommen.